Sprechfunk-Berechtigung BZF I / II und ICAO Sprachtest

Für die Ausübung des Flugfunks ist eine Sprechfunk-Berechtigung erforderlich. Dies ist für Flüge nach Sichtflugregeln das sogenannte „beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst“ auch BZF genannt. Abhängig von der jeweiligen Lizenz ist entweder das BZF I oder das BZF II erforderlich.

BZF I für PPL(A) und BZF II für LAPL

Mit der LAPL wird nur das BZF II benötigt. Es berechtigt in Deutschland den Flugfunk in deutscher Sprache durchzuführen. Für die PPL(A) muss das BZF I erworben werden, welches zum funken in Deutsch und Englisch im deutschen Luftraum berechtigt. Zum Erwerb muss die Flugfunkprüfung in deutscher sowie englischer Sprache absolviert werden.

Auf die Sprechfunk-Prüfung bereiten Sie bei uns Mitarbeiter der Deutschen Flugsicherung vor.

ICAO-Sprachtest Level 4 bis 6 jetzt auch bei uns!

Verständigungsprobleme in der Luftfahrt können schwerwiegende Folgen mit sich ziehen. Insbesondere bei Konversationen außerhalb der üblichen Phraseologie sind Missverständnisse problematisch. Das sollte vermieden werden. Allerdings stellte die ICAO vor geraumer Zeit Defizite in der Beherrschung der englischen Sprache im Flugfunk fest. Die ICAO befand, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden, dass Piloten im internationalen Verkehr ein besseres Englisch sprechen sollten, als dies bisher der Fall war.

Folglich wurde beschlossen, dass jeder Pilot ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der der Sprechfunk abgewickelt wird, haben soll. Daher wird für Flüge im Ausland seit einigen Jahren ein Englisch-Sprachtest von Piloten gefordert, um diese Fähigkeit zu überprüfen. Piloten müssen dabei mindestens das Sprachniveau auf Level 4 nachweisen (§ 125 LuftPersV Anlage 3 und EASA FCL.055 Anlage 2). Das Sprachniveau beziehungsweise die Spachfähigkeit wird von 1-6 eingestuft, wobei 1 das niedrigste (nur Grundlagenwissen) und 6 das höchste Niveau (Muttersprache) beschreibt.

ICAO-Sprachprüfung bei uns

Der entsprechende Sprachtest kann bei uns einzeln aber auch in Gruppen absolviert werden. Wir organisieren gern für Sie die Prüfung für den Eintrag in Ihre Lizenz. Termine nach Vereinbarung. Kontaktieren Sie uns einfach.