LAPL-Der kleine PPL A

Ausbildung LAPL. Der kleine PPL ist nur in Europa gültig

Die theoretische und praktische Flugausbildung zum LAPL(A) erfolgt auf der Basis der VO EU Nr. 1178/2011, der VO EU Nr. 290/2012 sowie Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-FCL. Hieraus ergeben sich auch die verbindlichen Erleichterungen (Bridge Course) für Lizenzinhaber (z.B. Hubschrauber).

Die praktische Flugausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden auf Flugzeugen mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse bis zu 2000 Kilogramm oder Motorseglern.

Für die theoretische Ausbildung sind 100 Stunden vorgesehen.
Der Unterricht findet im Einzelunterricht sowie im Gruppenunterricht statt.
Weiterhin wird der Unterricht mit E-learning Software auf der von der Flugschule eingerichteten Computer durchgeführt.

Die Flugausbildung muss mindestens einschließen:

  • 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer in der Klasse, in der die praktische Prüfung abgelegt wird,
  • 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 3 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wird,

Das Ausbildungsziel der praktischen Flugausbildung ist erreicht, wenn die vorgegebenen praktischen Inhalte beherrscht werden.

Anrechnung von Flugstunden für den LAPL

Bewerber, die Inhaber einer Pilotenlizenz für eine andere Luftfahrzeugkategorie mit Ausnahme von Ballonen sind, erhalten eine Anrechnung von ihrer gesamten Flugzeit als PIC auf solchen Luftfahrzeugen bis zu einer Höchstgrenze von 15 Stunden.Der Umfang der Anrechnung wir von der SFP auf Grundlage eines Testfluges festgelegt. Jedoch darf dies nicht die Anforderung FCL.110.A. Buchstabe a Nummer 2 beinhalten.

Die Übungen der praktischen Ausbildung werden entsprechend des individuellen Ausbildungsfortschrittes des Flugschülers zusammengestellt. Dabei können die Übungen, je nach Talent des Flugschülers, auch in anderer, jedoch sinnvoller Reihenfolge absolviert werden.

In der theoretischen Ausbildung werden folgende Fächer behandelt:
Allgemeine Sachgebiete:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Kommunikation (Flugfunk)
  • Besondere Sachgebiete der bezüglichen Sachgebiete (bei uns ist das SEP-land,einmotoriges Landflugzeug):
  • Grundlagen des Fliegens
  • Betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Navigation

Im Vergleich zum PPL unterscheidet sich die Theorieprüfung zum LAPL nicht.

Die Ausbildung erfolgt auf unserer Cessna F150L, der PA38 (Piper Tomahawk) oder auf einer unserer Fuji FA 200.

Schauen Sie auch unter:

https://www.flugschule-mainz.eu/ausbildung-ppl-ul/ppl/