VFR Night

Nachtflugberechtigung als sinnvolle Erweiterung der Lizenz

Nachts auf Sicht zu fliegen ist eine besondere Herausforderung, aber dafür auch ein besonderes Erlebnis. Sie werden überrascht sein wie schwierig plötzlich Routineaufgaben des Sichtflugs bei Tage in der Nacht sein können. All das wird aber jedesmal durch einzigartige Aussichten belohnt.
Daher erhöht eine Nachtfluglizenz auch Ihre allgemeinen fliegerischen Fähigkeiten, selbst wenn Sie gar nicht planen absichtlich nachts zu fliegen.

Voraussetzungen:

Die theoretische und praktische Flugausbildung zum Erwerb der Nachtflugberechtigung erfolgt auf der Basis der VO EU Nr. 1178/2011, der VO EU Nr. 290/2012 sowie Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-FCL.

Für LAPL-Inhaber: Da der gegenüber der PPL vereinfachten LAPL die grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung fehlt, muss diese zusätzlich nachgeholt werden.

Der Ausbildungslehrgang „VFR Nachtflug“ umfasst folgende Mindestanforderungen:

  • Theorieunterricht
  • mindestens 5 Flugstunden in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie bei Nacht
  • davon mindestens 3 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten
  • davon wiederum mindestens eine Stunde Überland-Navigation mit mindestens einem Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 50 km
  • 5 Starts und 5 Landungen bis zum vollständigen Stillstand ohne Fluglehrer (solo)

Da im Sommer Nachts nur schwer Flugleiter zu finden sind die zu später Stunde arbeiten, findet die Ausbildung in Mainz Finthen nur in den Wintermonaten statt. Wenn Sie bei uns die PPL-Ausbildung machen, empfiehlt es sich die Nachtflugberechtigung wie viele andere gleich daran anzuhängen.