Die Ausbildung zum Fluglehrer FI(A) Fluglehrerausbildung

Die Ausbildung zum Fluglehrer FI(A) Fluglehrerausbildung

Fluglehrer (Flight instructor) werden! Der Weg zum Fluglehrer.

Nun, wer Spass daran hat seine Flugleidenschaft mit anderen zu teilen und gerne erklärt warum die Fliegerei so faszinierend ist, der muß Fluglehrer werden.

Lesen Sie auch über unsere Ausbildung zum CRI.

Es gibt verschiedene Varianten der FI Lizenz. Wir bieten drei Varianten für die Ausbildung an.

Fluglehrer PPL FI (A):

Wer als Fluglehrer arbeiten will und später für Jets, Instrumentenflug und anderes lehren will muss zunächst den FI (A) machen.Hierfür ist zunächst eine bestandene Theorieprüfung für den Berufspiloten (CPL) abzulegen. Da muss man etwas Sitzfleisch mitbringen und lernen. Inhaber eines ATPL oder CPL haben das ja schon mal gemacht und müssen das nicht wiederholen. Danach gibt es eine Eignungsprüfung die von einem Examiner oder FII (Flight Instructor Instructor) durchgeführt wird. Dann kann es mit dem Lehrgang losgehen. Ist dieser dann abgelegt und hat die Prüfung bestanden darf man seine Tätigkeit als FI beginnen. Der endgültige Eintrag in die Lizenz erfolgt allerdings erst nach 100 Flugstunden Praxis als FI.

Fluglehrer LAPL:

Hier gibt es eine gute Nachricht. Die vorausgesetzte CPL Prüfung entfällt. Allerdings darf der FI LAPL keine Flugschüler ausbilden die zur Ausbildung PPL gemeldet sind. Sonst ist die Ausbildung zum FI gleich.

Fluglehrer Ultraleicht:

Die Ausbildung zum Fluglehrer Ultraleicht wird von den beauftragen Verbänden DULV und DAEC durchgeführt. Wir sind vom DULV beauftragt die Praxisausbildung für Trike Fluglehrer durchzuführen.

Anbei noch einmal die Facts:

Voraussetzungen zur Fluglehrerausbildung FI (A) nach FCL.915.FI

mindestens im Besitz einer CPL(A) sein

oder

mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen oder TMG nachweisen, davon als Inhaber einer PPL (A) mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Pilot, geflogen sein und die theoretische CPL (A) Prüfung bestanden haben.

sowie mindestens 30 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, davon min. 5 Stunden während der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung, absolviert haben.

mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug in Flugzeugen, davon höchstens 5 Stunden in einem FSTD, min. 20 Stunden Überlandflug als PIC absolviert haben. Zusätzlich muss ein Flug über eine Strecke von mindestens 540 km (300 NM), bei dem die Landungen auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind, absolviert werden.

während der letzten 6 Monate vor Beginn der Ausbildung eine besondere Auswahlprüfung mit einem gem. FCL.905 (i) qualifizierten FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Teil FCL Anlage 9 (Klassen- und Musterberechtigung auf ein- und mehrmotorigen Flugzeug mit einem Pilot), durchgeführt worden sein.

 

Theoretische Ausbildung

125 Unterrichtsstunden gemäss unseres Lehrplans.

 

Die Kenntnisse der PPL(A) und CPL Theorie werden vorausgesetzt und sind nicht Bestandteil des Lehrgangs.

Praktische Ausbildung

30 Flugstunden auf 1-motorigen Flugzeugen

Der Bewerber führt das Flugzeug vom rechten Sitz aus, der FI simuliert das Flugschülerverhalten.

Die praktische Prüfung ist in diesen Stunden nicht enthalten.