Die Ausbildung zum Class Rating Instructor in unserer Flugschule
Der nächste CRI Lehrgang ist vom 29.4.-3.5.2020
Was ist ein CRI? Ist das schon ein Fluglehrer?
Das kann man mit Ja beantworten. Immerhin steht das I für Instructor.
Dennoch gibt es Unterschiede zum FI, dem Inhaber der Fluglehrer Berechtigung.
Die Rechte eines CRI umfassen die Ausbildung für:
- die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Klassen- oder Musterberechtigungen für Flugzeuge mit einem Piloten, ausgenommen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten, wenn der Bewerber das Recht zum Fliegen als alleiniger Pilot erwerben möchte;
- eine Schlepp- oder Kunstflugberechtigung für die Flugzeugkategorie, sofern der CRI Inhaber der entsprechenden Berechtigung ist und gegenüber einem gemäß FCL.905.FI Ziffer i qualifizierten FI die Fähigkeit nachgewiesen hat, Ausbildung für diese Berechtigung zu erteilen;
- Erweiterung von LAPL(A)-Rechten auf eine andere Flugzeugklasse oder -baureihe.
Somit ist der wesentliche Unterschied das ein CRI keine Anfänger ausbilden darf.
Dafür wird auf die schwerste Hürde, nämlich der Nachweis von CPL Wissen verzichtet, eine enorme Erleichterung.
Also darf man alles was ein Fluglehrer auch darf, außer Grundschulung und das zu einem Bruchteil der Ausbildungskosten eines Fluglehrers und ohne CPL Wissen.
Eine CRI Ausbildung darf nur in einer ATO durchgeführt werden.
Die ATO muss eine Genehmigung zur Ausbildung zum CRI haben.
Der Lehrer/in für die CRI Anwärter muss Inhaber einer FII (Flight Instructor/ Instructor) sein.
Wie werde ich CRI?
Die Voraussetzungen um an einem CRI Lehrgang teilzunehmen sind folgende:
- für einmotorige Flugzeuge:
- 300 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen;
- 30 Flugstunden als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters
- für mehrmotorige Flugzeuge:
- 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen;
- 30 Flugstunden als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters
Theoretische Ausbildung
- 25 Std. „Lehren und Lernen“
- 10 Std. Fachliche Ausbildung
(Falls der Kandidat Inhaber einer Lehrberechtigung ist oder war, entfallen die 25 Stunden „Lehren und Lernen“)
Praktische Ausbildung
- SEP: 3 Flugstunden mit Lehrer
- MEP: 5 Flugstunden mit Lehrer
- Prüfungsflug
Die Kurse finden in Mainz (EDFZ) nach Absprache statt.
Bei uns wird ausschliesslich zum CRI/SEP ausgebildet.
Ein CRI Eintrag hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, um den CRI Eintrag zu verlängern müssen in den letzten 12 Monaten vor Ablauf folgende Vorrausetzungen erfüllt werden:
- mindestens 10 Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI durchführen. Wenn der Bewerber CRI-Rechte sowohl für einmotorige als auch für mehrmotorige Flugzeuge besitzt, müssen die 10 Flugunterrichtsstunden gleichmäßig auf die einmotorigen und mehrmotorigen Flugzeuge verteilt sein
oder
- eine Auffrischungsschulung als CRI bei einer ATO erhalten
oder
- die Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für mehrmotorige bzw. einmotorige Flugzeuge bestanden haben.
Allerdings muss man bei jeder zweiten Verlängerung des CRI die Kompetenzbeurteilung bestanden haben.
Für weitere Fragen stehen wir natürlich zur Verfügung.
Kosten:
Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Je nach Flugzeug und Landegbühren etwa
1300,00€- 2300,00€.